Auktionsbedingungen der Cahn Auktionen AG


Kunst und Antiquitäten.

Auktionsbedingungen
Conditions of Sale

Auktionen von Kunst und Antiquitäten.

Der Zuschlag erfolgt gegen Bezahlung in Schweizer Währung. Auf den Zuschlag wird ein Aufgeld von 20% berechnet.
 

Lieferung in der Schweiz:

  • Hinzu kommt die Schweizer Mehrwertsteuer von 8% auf den Zuschlag und das Aufgeld.
  • Ausnahme: Bei Stücken, die mit einem Stern versehen sind, wird die Schweizer Mehrwertsteuer nur auf das Aufgeld erhoben.

 

Lieferung ins Ausland:

  • Die Schweizer Mehrwertsteuer auf den Zuschlag und auf das Aufgeld wird zurückerstattet, wenn der Export zollamtlich nachgewiesen ist.

Im In- und Ausland fällige Zoll- und Steuerabgaben gehen zu Lasten des Käufers. Die Beachtung in- und ausländischer Devisenvorschriften ist Sache des Erwerbers. Die Veranstalter der Auktion lehnen die Verantwortung für allfällige Folgen ab, die sich aus der Zuwiderhandlung gegen derartige Bestimmungen ergeben können. Alle Objekte sind beim Art Loss Register überprüft worden und dort nicht als gestohlen gemeldet.

Erst nach vollständiger Bezahlung erfolgt der Versand auf Wunsch so rasch wie möglich nach der Auktion, im Auftrag und auf Kosten und Gefahr des Empfängers. Nach Ablauf von 30 Tagen ist ein Verzugszins von 1.5% pro Monat geschuldet. Diese Bestimmungen gelten für alle Objekte, die in diesem Auktionskatalog vorgestellt werden.

Objekte, die nicht spätestens innerhalb von 30 Tagen nach der Auktion abgeholt werden, können ohne Mahnung oder weitere Mitteilung auf Kosten und Gefahr des Käufers in einem Lagerhaus eingelagert werden.

Anwesende und Bieter werden gebeten, sich vor der Auktion zu legitimieren und anschliessend registrieren zu lassen. Das Auktionshaus kann eine Bankreferenz oder eine andere Sicherheit verlangen.

Die Angaben und Beschreibungen des Kataloges sind nach bestem Wissen und Gewissen gegeben, doch wird für die Richtigkeit der Angaben jede Gewähr ausgeschlossen. Die Objekte werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich im Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Für allfällige Beschädigungen oder Verlust während des Transportes wird jede Haftung ausgeschlossen. Eine allfällige Versicherung obliegt dem Käufer. Beanstandungen der Echtheit und andere begründete Beanstandungen sind innert vierzehn Tagen ab Empfang und spätestens einen Monat nach Zuschlag schriftlich am Sitz des Auktionators in 4142 Münchenstein, Münchstrasse 30, Schweiz, geltend zu machen. Andere Beanstandungen sind innert acht Tagen ab Empfang und spätestens einen Monat nach Zuschlag schriftlich geltend zu machen. SPÄTERE BEANSTANDUNGEN SIND VERWIRKT.

Jeder Käufer ist persönlich haftbar für die durch ihn vollzogenen Käufe. Er kann nicht geltend machen, auf Rechnung Dritter gekauft zu haben. Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Ersteigerer für allen daraus entstandenen Schaden, insbesondere für Währungs- und Zinsverluste. Eine Zahlung mittels Scheck gilt erst dann als erfolgt, wenn eine bankseitige Bestätigung vorliegt. Eine Zusatzgebühr von Fr. 50.- pro Scheck wird erhoben.

Die Auktion findet in der Nummernfolge des Kataloges statt. Es steht dem Auktionator ohne Angabe von Gründen frei, diese zu ändern oder zurückzuziehen. Der Zuschlag erfolgt an den Meistbietenden. Die Gantleitung Basel-Stadt entscheidet, ob und wem ein Objekt zugeschlagen worden ist, und gegebenenfalls, ob ein neuer Aufruf stattzufinden hat. Es steht dem Versteigerer frei, ein Gebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Auktionatorin haftet in keinem Fall. Für schriftliche Auftraggeber erfolgt der Zuschlag eine Stufe höher als das letzte Gebot im Saal.

Durch die Registrierung als Bieter sowie durch Abgabe eines schriftlichen oder mündlichen Gebotes werden diese Auktionsbedingungen anerkannt. Kaufaufträge werden gewissenhaft ausgeführt.

In den meisten Fällen können SCHRIFTLICHE GEBOTE UNTER DEM AUFRUF NICHT BERÜCKSICHTIGT WERDEN.

Aufträge müssen schriftlich per Fax mit beiliegender Bestellform MINDESTENS 24 STUNDEN VOR DER AUKTION eintreffen. Schriftliche Aufträge auf dem Postweg müssen 4 Tage vor der Auktion eintreffen. Telefonische Gebote sind nur möglich aufgrund vorheriger schriftlicher Abmachung, wobei der Bieter zur vereinbarten Zeit angerufen wird. Das Auktionshaus lehnt jede Haftung für mangelnde Erreichbarkeit des Bieters ab. Es werden keine Gebote per E-mail angenommen.

Als Erfüllungsort gilt der Ort der Auktion in Basel. Die Gerichte des Kantons Basel-Stadt (Schweiz) sind für die Beurteilung aller Streitigkeiten zwischen dem Käufer und dem Auktionator ausschliesslich zuständig. Der Käufer anerkennt den ausschliesslichen Gerichtsstand Basel-Stadt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Basel. Die Auktion und der darauf erfolgte Verkauf unterstehen ausschliesslich dem schweizerischen Recht unter Ausschluss des Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG). DER KÄUFER ANERKENNT DIE RECHTSWAHL AUF DAS SCHWEIZERISCHE RECHT.

Im übrigen gelten die ortsüblichen Gantbedingungen.

Die deutsche Version der Auktionsbedingungen ist die Massgebliche.